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BVerwG, 12.07.1984 - 4 B 145.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1984 - 1 A 117/82
- BVerwG, 12.07.1984 - 4 B 145.84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.08.1967 - IV B 264.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1984 - 4 B 145.84
Dabei kann offenbleiben, ob und inwieweit die vom Berufungsgericht allein geprüfte Frage nach der optischen Wahrnehmbarkeit eine gewisse ästhetische Bewertung einschließt; denn einen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Gericht eine ästhetische Würdigung stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe, gibt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (vgl. etwa Beschluß vom 9. August 1967 - BVerwG 4 B 264.65 - VRS 33, 399).
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90
Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil
Diese Verfahrensweise war gleichwohl nicht bedenkenfrei, weil das Berufungsgericht seiner Entscheidung Gesichtspunkte der bauordnungsrechtlichen Verunstaltung entscheidungserheblich zugrunde zu legen und hierfür eine eigene Augenscheinseinnahme für nötig gehalten hatte (vgl. im übrigen zur Notwendigkeit eines richterlichen Augenscheins in Fällen einer dem Gericht aufgetragenen ästhetischen Wertung: BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 1967 - BVerwG 4 B 264.65 - VRS 33, 399 und vom 12. Juli 1984 - BVerwG 4 B 145.84 - [unveröffentlicht]).